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Dronabinol – ein äußerst wirksames Schmerzmittel für Tumorpatienten

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Dronabinol – ein äußerst wirksames Schmerzmittel für Tumorpatienten

Der nachstehende Text ist ein Auszug aus einem Erfahrungsbericht, den ich im Jahr 2013 in einem Krebsforum veröffentlicht habe. Aufgrund dieses Berichtes wurde ich kommentarlos aus dem Forum ausgeschlossen und alle meine Beiträge gelöscht.

…. Durch den lang anhaltenden Kopfschmerz war Ute natürlich extrem gestresst. Als sie beim Onkologen die Kopfschmerzen ansprach, meinte dieser, er wisse nicht woher diese kämen, da das Gehirn schmerzunempfindlich sei und ein Überdruck im Kopf nicht messbar wäre. Die Schmerzen könnten also durchaus von einem verspannten Nacken kommen oder psychosomatisch sein, daher sei es nicht möglich einfach ein Mittel zu verschreiben. Na toll, und nun? In den letzten Jahren habe ich innerhalb meiner Selbsthilfegruppe einige Erfahrungen mit Schmerzmitteln gesammelt. Ein ganz krasser Fall war Doris. Doris hatte durch ihre Pankreaserkrankung sehr starke Tumorschmerzen. Der Arzt verschrieb ihr Morphiumtropfen, die sie je nach Bedarf nehmen sollte, stellte dann aber nach sehr kurzer Zeit auf Morphiumpflaster um.
Morphine wirken wie fast alle Mittel bei Menschen unterschiedlich. Doris wurde träge, lustlos und apathisch. Das Schlimmste aber war, dass sie keinen Appetit mehr hatte und deshalb auch nicht mehr genug aß. Innerhalb weniger Tage bekam sie schwere Kreislaufprobleme. Außerdem war sie ohnehin bereits untergewichtig, aber weder der Arzt noch der Apotheker konnten helfen. Der Arzt empfahl künstliche Ernährung und der Apotheker wollte Astronautennahrung und Kreislauf fördernde Mittel einsetzen. Hierbei muss noch mal ganz klar gesagt werden, dass die Probleme einzig durch das Schmerzmittel ausgelöst wurden. Gut, das Untergewicht bestand seit Jahren und war konstant, aber nun verlor Doris Gewicht, weil sie keinen Appetit mehr hatte. Das kam ganz klar durch die Morphiumpflaster. Im Internet gingen wir auf die Suche nach einem wirksamen Schmerzmittel und fanden ein Mittel, das in solchen Fällen in den USA eingesetzt wird und angeblich gut hilft, Marinol. Das Mittel besitzt in Deutschland keine Zulassung, außerdem besteht es zum Teil aus Tetrahydrocannabinol (medizinischem Marihuana) und ist daher verboten. Doris sprach mit ihrem Arzt, ihrem Apotheker und Onkologen und erhielt überall die gleiche Antwort. Das Mittel darf in Deutschland nicht verkauft werden, außerdem weiß man nicht ob es hilft oder gar schädlich ist usw. Außerdem falle Marinol unter das Betäubungsmittelgesetz und dann sei alles nochmal viel komplizierter usw.
Bei diesem ganzen Hin und Her hat Doris nur einen entscheidenden Fehler gemacht, sie hat nicht gefragt, ob es ein vergleichbares Mittel in Deutschland gibt und weder der Arzt noch der Apotheker sind auf die Idee gekommen, das zu recherchieren. Doch dazu später mehr.
Jemand aus unserer Gruppe hat dann Marinol ohne Rezept zum doppelten Verkaufspreis beschafft, illegal. Manchmal muss ein schwer Kranker eine gewisse kriminelle Energie aufbringen. Marinol war fantastisch. Es wirkte besser gegen die Schmerzen als das Morphiumpflaster. Der Appetit kehrte zurück, die Kreislaufprobleme verschwanden. Doris hatte wieder gute Laune und kam wieder regelmäßig zu unseren Treffen. Vor dem Gesetz war sie nun eine Drogenkonsumentin, aber was solls. Der Zweck heiligt die Mittel.

Nun hatten wir in unserer Selbsthilfegruppe ein gut wirksames Mittel gegen Schmerzen, das leider nur illegal zu beschaffen war und noch dazu zu einem hohen Preis.

Auf dem Beipackzettel standen die Inhaltsstoffe und da mir das deutsche Krebsforschungszentrum dkfz oft geholfen hatte, rief ich dort an und schilderte das Problem. Meine Gesprächspartnerin suchte kurz in ihrer Datenbank und sagte, dass es ein Mittel mit der fast gleichen Wirkstoffkombination in Deutschland gibt, allerdings sei es kein Fertigprodukt sondern ein Mittel, dass von der Apotheke speziell hergestellt werden muss, sein Name Dronabinol. Die Auskünfte des dkfz sind im schulmedizinischen Bereich einfach fantastisch. Meine Gesprächspartnerin sagte mir auch gleich, dass es wahrscheinlich Probleme mit dem Arzt geben würde, der das Mittel verschreiben soll.

Ich rief unsere Apotheke an und fragte nach Dronabinol. Dort musste man sich erst erkundigen und rief nach einige Stunden zurück. Jawohl, es sei möglich Dronabinol anzumischen, allerdings bräuchte man dafür ein BtM-Rezept von einem zugelassenen Arzt, am besten vom behandelnden Onkologen und die Krankenkasse würde das Mittel höchstwahrscheinlich nicht bezahlen. (Ein Fläschchen mit 10ml kostet circa 175 Euro, die monatlichen Behandlungskosten bei wirklich starken Schmerzen können sich durchaus auf 400 Euro belaufen.)

Die Apotheke riet dazu, das im Vorfeld zu klären. Ein BtM-Rezept wird für Mittel ausgestellt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Es ist ein spezielles Rezept mit drei Durchschlägen und nur eine Woche gültig, danach verfällt es. Doris hat dann mit ihrem Onkologen gesprochen, um sich Dronabinol verschreiben zu lassen, aber der meinte, dass es ihr doch richtig gut gehe und er überhaupt keinen Grund sehe ein Cannabisprodukt einzusetzen. Daraufhin stellte Doris das Marinol auf den Tisch und sagte, dass es ihr so gut gehe, läge an diesem Mittel, das sie seit einiger zeit nimmt. Der Onkologe wirkte sehr erstaunt, sprach von Verantwortungslosigkeit und Gesetzen, die zum Schutz der Patienten gemacht wurden und das es strafbar sei, Marinol überhaupt zu besitzen. Dass es gute Ergebnisse brachte, interessierte ihn nicht. Er weigerte sich, Dronabinol zu verschreiben.
Doris ging zum Hausarzt und der sagte, dass er Dronabinol nicht verschreiben dürfe, da es keine Zulassung für Krebspatienten besäße, sondern nur für spastische Erkrankungen zugelassen sei und außerhalb der Indikationsliste könne er solch ein Mittel nicht verschreiben.
Also gab es ein Mittel, aber weder Onkologe noch der Hausarzt wollten/konnten es verschreiben. Ich rief wieder im dkfz an und fragte, was zu tun sei. Dort erhielt ich die Auskunft, dass die Bestimmungen für diese Mittel vor wenigen Wochen geändert wurden und jeder Arzt Dronabinol verschreiben darf, da es bei vielen Formen von Schmerzen sehr gute Wirkung gezeigt habe. Und Hurra, Doris bekam ihr Rezept. Wie schon erwartet hat die Krankenkasse das Mittel nicht bezahlt. Sie merken schon, Probleme wohin man sieht.

Aber nun zurück zu Ute. Wir hatten inzwischen mehrere Mitglieder in der Selbsthilfegruppe, die Dronabinol im Einsatz hatten. So bestand die Möglichkeit, es einfach auszuprobieren. Es half. Durch mein Wissen war es für Ute relativ problemlos, sich Dronabinol verschreiben zu lassen. Der Grund warum es kaum Informationen über Dronabinol gibt ist geradezu grotesk. In Deutschland darf für ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und dazu zählt Dronabinol keine Werbung gemacht werden. Sogar die pauschale Weitergabe von Informationen an Patienten ist nicht erlaubt. Der behandelnde Arzt kann aber beim Hersteller ein Informationsblatt anfordern, um dann das Mittel verschreiben zu können und der Apotheker, der das Mittel zusammenmischt kann ebenfalls ein Infoblatt zur Herstellung anfordern.
Nähere Infos finden Sie auf der Internetseite www.thcpharm.de. Die Seite ist gut und informativ, auch die Links sind spitze. Wer sich in die Materie vertiefen möchte und genügend Zeit mitbringt, erhält alle relevanten Informationen.
Auf der Seite www.nationalgeographic.de finden Sie eine sehr gute Reportage mit dem Titel „Marihuana als Heilmittel“